Wasserschloss Oberau verbleibt bis auf weiteres in Gemeindehand


Aus gegebenem Anlass möchten wir aus der Beschlussfassung des Gemeinderates zitieren (Öffentliche Sitzung am 25.10.2016):

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Oktober 2015 stellte Frau Dörthe Rex ihr Anfangskonzept eines 4-Sterne-Wellneshotels vor und bekundete ihr Interesse; Teile des
Schlossareales Oberau zu erwerben. Nach einer zweiten Vorstellung in der nicht öffentlichen Sitzung am 12. April 2016 beschloss der Gemeinderat am 24. Mai 2016 in öffentlicher Sitzung (Beschluss – Nr.: 01 104-05/16), in Verhandlungen mit Frau Rex zu gehen. Es sollte letztendlich über Verkaufsmodalitäten Einigkeit erzielt werden und ein daraus entstehender Vertrag sollte dem Niederauer Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Die Interessen der Gemeinde Niederau wurden in gleichem Beschluss mit 9 Grundprämissen
festgeschrieben. Diese hatten den Zweck, die Interessen der Niederauer Bürger zu wahren und eine Sicherheit für die Umsetzung des Konzeptes zu gewährleisten.
Im Ergebnis der Beratung vom 14. Juni 2016 sollte unter Federführung des Rechtsanwaltes der Investorenseite ein Vertragsentwurf erstellt werden.

Über die seitens der Gemeinde aufgestellten Grundprämissen konnte mit dem Käufer keine Einigung erzielt werden. Eine letzte Frist der Übergabe eines Vertragsentwurfes zum 07. Oktober 2016 ist kommentarlos
verstrichen.

Durch den Rechtsbeistand der Gemeinde Niederau, Herrn Dr. Munz, ist Frau Rex das Scheitern der Verkaufsverhandlungen zu erklären und die Gespräche abzubrechen.

SZ-Online dazu:

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