Bereits über die letzten Jahre hinweg ist in mehreren Iterationen durch die Gemeinde und den Förderverein an einem Nutzungskonzept für das Wasserschloss Oberau unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Rahmenzielstellungen gearbeitet worden. Detaillierte Konzepte sind in der Regel auch eine Voraussetzung zur Bewilligung von Förderanträgen.
Um die bauliche Machbarkeit dieses Konzeptes prüfen und es weiter verfeinern zu können, wird durch das Ingenieurbüro Lutz Fölck in Meißen nun eine umfangreiche Machbarkeitsstudie erarbeitet. Die Maßnahme wird zu 80% vom Freistaat Sachsen gefördert, weitere 20% wurden vom Förderverein Wasserschloss Oberau e.V. getragen.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.